Die Genehmigung zum Nacktangeln wurde uns unter folgernden Auflagen erteilt.
1. Es darf nur nackt geangelt werden, wenn die Witterung dies erlaubt.
2. Das Nacktangeln ist nur von 8.00 bis 22.00 Uhr gestattet.
3. Frauen ist es verboten nackt auf Aale zu angeln.
4. Die Diskriminierung bekleideter Angler ist zu unterlassen.
5. Jugendliche dürfen nur in Begleitung ihrer Eltern am Nacktangeln teilnehmen.
6. Gastangler müssen einen Nacktangelschein zusätzlich erwerben.
7. Wegen Verletzungsgefahr dürfen keine Angelhaken auf Stühlen, Sitzkiepen etc. abgelegt werden.
8. Bei Beendigung des Angeln, spätestens jedoch nach verlassen der Fischerhütte ist die Bekleidung wieder anzulegen.
9. Es ist nicht erlaubt nackt zu blinkern.
10.Nach 22.00 Uhr ist Nacktheit nur noch in der Fischerhütte gestattet.
Zuwiderhandlung gegen eine dieser Auflagen, kann mit einem Nacktangelverbot nicht unter einer Woche geahndet werden!
MW