Fischereiverband Saar
Fischereiverband Saar

Gemeinsame Erklärung der Landesregierung und des Fischereiverbandes zur Belastung der Fische in Saar und Blies

 

Liebe Anglerinnen und Angler,

 

im Zuge eines Fischmonitorings durch die Internationale Kommission zum Schutze von Mosel und Saar im Jahre 2004 sowie der Landesregierung in den Jahren 2009 und 2010 wurde bekannt, dass insbesondere die fettreichen Fische wie Aale und ältere Brassen belastet sind und nicht verzehrt werden sollen.

 

Die Landesregierung hat diese Untersuchungen unter aktiver und konstruktiver Mitwirkung des Fischereiverbandes im Jahre 2011 fortgesetzt, dabei die untersuchten Fischarten ausgedehnt und auch die Blies in die Untersuchungen mit einbezogen. Es haben sich dabei die PCB-Gemische (polychlorierte Dioxine, Furane und Biphenyle) als Problemsubstanzen herausgestellt, da diese bei einer entsprechenden Anreicherung im menschlichen Organismus zu erheblichen gesundheitlichen Schäden führen können.

 

Bei der Beurteilung des Gefährdungspotentials einer Substanz wurde nach den international anerkannten Vorgaben der WHO (Weltgesundheitsorganisation) gearbeitet. Die Anwendung von PCB in offenen Systemen ist seit 1978 verboten; in den 80er Jahren wurde sie weiter eingeschränkt. Die höherchlorierten PCB wurden als Isolier- und Kühlflüssigkeit in Transformatoren und die leichter abbaubaren niederchlorierten PCB (PCB 28 bis 101) als Hydraulikflüssigkeit im Bergbau eingesetzt. 1984 wurde im saarländischen Steinkohlebergbau der PCB-Einsatz verboten. In der Saar, Blies und Mosel wurden schwebstoffbürtige PCB als „Altlast“ nachgewiesen, Die generelle Entwicklung wird durch starke Schwankungen der PCB-Gehalte zwischen 2004 und 2008 beeinflusst, wobei die aktuellen Werte der Jahre 2010 und 2011 auf eine leichte Abnahme der höher chlorierten PCB`s schließen lassen.

 

Die Landesregierung und der Fischereiverband Saar sehen sich in der besonderen Verantwortung Sie und Ihre Angehörigen sachlich zu informieren, damit Sie gesundheitliche Risiken eigenverantwortlich vermeiden und weiterhin den geangelten Fisch genießen können. In diesem Sinne weisen die Landesregierung und der Fischereiverband Saar auf folgendes hin:

 

1. Unabhängig vom Alter des Fisches, sollten Aal, Barbe, Brasse und Döbel nicht verzehrt werden. Auch vom Verzehr des Welses wird abgeraten, da die untersuchten Welse mit Haut stets oberhalb, ohne Haut knapp unterhalb des WHO-Höchstwertes lagen.

 

2. Rotauge, Forelle, Schleie und Karpfen können bis zum Alter von 10 Jahren verzehrt werden. Bei älteren Fischen sollte zumindest die Haut entfernt werden, da sich gezeigt hat, dass die Belastung bei Fischen ohne Haut regelmäßig teilweise deutlich unter der Belastung mit Haut lag.

 

3. Hecht, Barsch und Zander können mit und ohne Haut verzehrt werden.

 

 

Saarbrücken, 05.08.2011 

 

 

Für die deutsche Saar empfehlen die Umweltministerien Rheinland-Pfalz und Saarland aktuell, folgendes:

 

Da sich die toxikologischen Berechnungen auf Personen mit einem Körpergewicht von 60 kg beziehen, gelten die Empfehlungen für Erwachsene. Kinder sollten auf den Verzehr belasteter Fische verzichten.

 

Gelb- und Blankaal aller Größen, Weißfische über 40 cm und Welse über 50 cm sind nicht zum Verzehr geeignet.

 

Für Weißfische unter 40 cm, Welse  unter 50 cm, Zander, Hecht und Barsch in allen Größen gelten keine Verzehrseinschränkungen.

 

Die Verzehrsempfehlungen sind unter www.wasser.rlp.de/Rubrik Fischerei abrufbar.

 

Stand 16.08.2012

 

Übernommen vom Fischereiverband Saar

Saarländisches Fischereigesetz
Saarlaendisches Fischereigesetz.pdf
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Landesfischereiordnung
Landesfischereiordnung.pdf
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Setzkescherreglung Saarland
Setzkescherregelung Saarland.pdf
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